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   ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 12072/03   

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https://dejure.org/2004,38452
ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 12072/03 (https://dejure.org/2004,38452)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.07.2004 - 9 Ca 12072/03 (https://dejure.org/2004,38452)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 9 Ca 12072/03 (https://dejure.org/2004,38452)
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  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 12072/03
    ist der Konflikt zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Auskunftspflichtigen und der Rechtsposition der Gegenseite in der Weise zu lösen, dass strafbare Handlungen, die im Rahmen der Auskunft offenbart werden, nicht gegen den Willen des Auskunftsverpflichteten in einem Strafverfahren gegen ihn verwertet werden dürfen (so BVerfG, B. v. 13.01.1981 -1 BvR 166/77 NJW 1981, 1431 [BVerfG 13.01.1981 - 1 BvR 116/77] ).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 12072/03
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sogar in einem Rechtsstreit gegen eine Tatkündigung der Arbeitnehmer zu hinreichendem wahrheitsgemäßen Bestreiten verpflichtet ist, § 138 Abs. 2 ZPO (Hess. LAG, U. v. 24, 05.2002 -9/2 Sa 1370/00-juris; offen gelassen BAG, U. v. 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 juris).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 12072/03
    Die Unschuldsvermutung bindet unmittelbar nur den Richter, der über die Begründetheit der Anklage zu befinden hat ( BAG, U. V. 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 , DB 1995, 534).
  • LAG Hessen, 24.05.2002 - 2 Sa 1370/00

    Wahrheitspflicht der Partei in einem Zivilprozess; Beweisangebot in einem

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 12072/03
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sogar in einem Rechtsstreit gegen eine Tatkündigung der Arbeitnehmer zu hinreichendem wahrheitsgemäßen Bestreiten verpflichtet ist, § 138 Abs. 2 ZPO (Hess. LAG, U. v. 24, 05.2002 -9/2 Sa 1370/00-juris; offen gelassen BAG, U. v. 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 juris).
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